Link zu Uns
Link zu Uns
Suche Junge GEW Hessen
Willkommen
Benutzername:

Passwort:


Cookie setzen

[ ]
[ ]
[ ]
Verfassungsklage gegen Studiengebühren
Infos zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren in Hessen.

Link zur Kampagne:




GEW: Verfassungsklage von unten gegen Studiengebühren: Beglaubigung der Unterschrift für "Bürger-Klage" ist gebührenfrei

Vom: 13. Februar 2007

Die "Frankfurter Rundschau" hat in einem Artikel vom 15. Januar 2007 darauf hingewiesen, dass die Beglaubigung der Unterschrift gebührenfrei ist. Dies bestätigt auch das Hessische Ministerium der Justiz im Staatanzeiger vom 8.1.07: "Der Gemeindevorstand ist zur Ausstellung der Bescheinigungen über die Stimmberechtigung verpflichtet. Die Ausstellung der Bescheinigung ist Gebührenfrei."

Die hessische Landesregierung hat die Einführung von Studiengebühren beschlossen und sich damit über Artikel 59 der Hessischen Verfassung hinweggesetzt. Studierende sollen ab dem kommenden Wintersemes-ter mindestens 500 Euro für jedes Semester zahlen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: 500 Euro sind erst der Anfang. Ein Studium werden sich nur diejenigen leisten können, die von ihren Eltern unterstützt werden (können) oder sich verschulden. Studierende aus finanziell schlechter gestellten Familien werden von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt und durch das Abbezahlen der Schulden bei Berufseinstieg und Familiengründung erneut benachteiligt. Noch mehr Abiturienten werden auf den angespannten Ausbildungsmarkt drängen, die Chancen für Haupt- und Realschulabgänger auf eine der wenigen Lehrstellen schwinden.


Die Studiengebühren in Hessen sind ein Dammbruch: Beim Bildungs- und Sozialabbau schreckt die Landesregierung nicht einmal mehr vor einem Bruch der Hessischen Verfassung zurück. Wenn sie damit durchkommt, sind auch die anderen in der Verfassung verbrieften Rechte in Gefahr, wie etwa die Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs. Der Schritt hin zu Gebühren für Nachmittagsangebote, Förderunterunterricht an öffent-lichen Schulen und für den Besuch der gymnasialen Oberstufe wäre nicht mehr weit. Die GEW Hessen streitet für attraktive Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, die allen Kindern, Jugendlichen und Studierenden unabhängig von ihrer Herkunft kostenfrei offen stehen. Die Einführung von Studiengebühren ist einer von vielen Schritten der Landesregierung, sich aus der finanziellen Verantwortung für die staatlichen Bildungseinrichtungen zu stehlen. Wir wollen nicht, dass Bildung zunehmend privatisiert wird und zu einer käuflichen Ware verkommt, deren Qualität und Umfang immer mehr vom Geldbeutel oder der Kreditwürdigkeit von Eltern und Kindern abhängt. Wir wollen das Grundrecht auf unentgeltliche Bildung verteidigen. Deshalb unterstützen wir die studentische „Verfassungsklage von unten“! Wir halten daran fest, dass Bildung eine öffentliche Aufgabe ist und alle Bildungseinrichtungen – von den Kindertagesstätten bis zu Hochschule und Weiterbildung – gebührenfrei und allen zugänglich sein müssen!


43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen
(ein Prozent der Wahlberechtigten) können beim Staats-gerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen. Der Staatsgerichtshof muss dann das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Maßgebliche Experten halten das Studienbeitragsgesetz der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig. Vertreter von Studierenden, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Gewerkschaften und Sozialverbände rufen deshalb dazu auf, das Studienbeitragsgesetz gemeinsam vor den Staatsgerichtshof zu bringen, um die Verfassung zu erhalten. Nur wenn ein großer Teil der Hessen die Ver-fassungsklage unterschreibt und unterstützt, können wir Druck auf die Landesregierung aufbauen und den Staatsgerichtshof von unseren Argumenten überzeugen.Jede Unterschrift zählt! Bitte machen Sie deshalb die Verfassungsklage zum Thema :am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen, im Freundes- und Familienkreis.

Die Hessische Verfassung

Vor sechzig Jahren haben die Bürgerinnen und Bürger Hessens in einer Volksabstimmung die Hessische Verfassung beschlossen. Seither schwört jeder Ministerpräsident vor dem Landtag, sie zu befolgen und zu verteidigen. „Die Hochschulen des Landes erheben Studienbeiträge nach diesem Gesetz.“ Mit diesem Satz beginnt ein Gesetz, das Ministerpräsident Roland Koch und Wissenschaftsminister Udo Corts (beide CDU) am 16. Oktober 2006 verkündet haben und das von den Studierenden der öffentlichen Hochschulen in Hessen ab Oktober 2007 je Semester 500 bis 900 Euro Entgelt verlangt. Artikel 59 der Hessischen Verfassung:„In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hoch-schulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“


Wohin mit dem Formular?

Unterschreiben Sie das Formular vor den Augen der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter, lassen Sie es abstempeln (Bestätigung von eigenhändiger Unterschrift und Wahlberechtigung)und bringen / schicken Sie das Formular zu einem Sammelpunkt (DGB Hessen-Thüringen, Leuschner-Straße 69-77, 60329Frankfurt, oder zum ASTA im Studierendenhaus, Mertonstr. 26-28, 60325 Frankfurt am Main.

Natürlich kann Mann/Frau auch einen Spaziergang mit Nachbarn, mit einer Schulklasse oder Jugendgruppe zu einem Bürgeramt verabreden und gemeinsam die Unterschrift leisten.

 

Der Antrag zur Verfassungsklage kann heruntergeladen werden unter:
Keine Ereignisse in diesem Monat.

MDMDFSS


12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930


W3C Kompatibilität
Valid XHTML 1.1!
Valid CSS!
Date / Time
 
Diese Seite ist getragen von e107, veröffentlicht unter den Bedingungen von GNU GPL License.