Studiengebühren
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Gutachten: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Einführung von Studienbeiträgen.
Verfassungsrechtlicher Rahmen und einfach-rechtliche Spielräume
Gutachen von Dr. Ludwig Kronthaler
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Studienbeitragsgesetz (HStubeiG):
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Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften; Vom 16. Oktober 2006. Infos zum Thema Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) / FAQ des AStA Kassel
Inhalt:
* Wie hoch sind die geplanten Studiengebühren?
* Wann werden sie erhoben?
* Wer muss bezahlen?
* Gibt es Zweitstudiengebühren?
* Ab wann muss ich Zweitstudiengebühr bezahlen?
* Werden Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit erhoben?
* Was ist mit dem bisherigen Studienguthabengesetz?
* Gibt es Kredite? Werden dafür Zinsen genommen?
* Wie hoch ist dann die Verschuldung von mir?
* Bekomme ich eine Gebührenbefreiung, wenn ich ein Kind habe?
* Gibt es noch eine Gebührenbefreiung?
* Was müssen ausländische Studierende zahlen?
* Die Landesregierung behauptet, dass durch die Einführung von Studiengebühren eine "Gerechtigkeitslücke" geschlossen würde. Da Nichtakademiker die Ausbildung von Akademikern finanzieren würden. Stimmt das?
* Ist das Steuerfinanzierte Hochschulsystem Deutschlands sozial ungerecht?
* Sind Studiengebühren gerecht?
* Ein Meister muss seine Ausbildung bezahlen. Kann man das mit einem Studium vergleichen?
* Haben Akademiker durch ihr Studium reale Geldverluste?
* Wie hoch ist der Anteil der Studierenden aus armen und vermögenden Familien in Deutschland ?
Quelle:
AStA Kassel Wie hoch sind die geplanten Studiengebühren?
500€ im Bachelor Studiengang.
Die Hochschulen erheben laut §3, Absatz 1 des Studienbeitragsgesetzes "für den Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses sowie eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses im Rahmen von konsekutiven Studiengängen... während der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester 500€ für jedes Semester (Grundstudienbeitrag).
Wann werden sie erhoben?
Ab dem WS 2007/08 an allen staatlichen hessischen Hochschulen.
Wer muss bezahlen?
Alle Studierenden an einer staatlichen Hochschule in Hessen.
Gibt es Zweitstudiengebühren?
Ja. Sie betragen mindestens 500€ pro Semester. "Die Hochschulen können im Wege der Satzung höhere Beiträge bis zu 1500€ für jedes Semester erheben" (§ 3, Absatz 4 des Gesetzes)
Ab wann muss ich Zweitstudiengebühr bezahlen?
Für einen weiteren Studiengang nach Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses außerhalb konsekutiver Masterstudiengänge wird während seiner Regelstudienzeit ein Zweitstudienbeitrag erhoben.
Werden Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit erhoben?
Ja. Es gilt das Studium (inklusive einem konsekutivem Studiengang) plus 4 Semester werden mit dem dafür vorgesehenen Grundstudiumsbeitrag erhoben. Danach fallen laut § 4, Absatz 1 "Langzeitstudiengebühren an". Diese entsprechen "für das erste folgende Semester der Höhe des Grund- oder Zweitstudienbeitrags, für das zweite und dritte folgende Semester erhöht sich der Beitrag um jeweils weitere 200€. Das heißt es werden bis zu 900€ Langzeitstudiengebühren fällig.
Was ist mit dem bisherigen Studienguthabengesetz?
Es tritt mit Beginn des WS 2007/08 außer Kraft. Mit ihm auch alle Regelungen für den Individualfall. Das Studienbeitragsgesetz berücksichtigt laut Kommentar zum Gesetz keine individuellen Studiensituationen mehr.
Gibt es Kredite? Werden dafür Zinsen genommen?
Ja. Studierende, die bei Beginn des Erststudiums unter 45 Jahre alt sind, haben Anspruch laut §.7 des Studienbeitragsgesetzes auf ein "privatrechtliches Studiendarlehen zur Finanzierung des Studienbeitrages" bei der Landestreuhandstelle. Ausgenommen davon sind aber Studierende die die Regelstudienzeit überschritten haben, sog. Langzeitstudierende und Studierende im Zweitstudium. Sie erhalten keinen Kredit. Ebenfalls erhalten Ausländer, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der EU erworben haben und die nicht durch BAföG gefördert werden, keinen Kredit.
Der Kredit wird ohne Bonitätsprüfung mit bis zu 7,5 Prozent im Jahr verzinst und ist spätestens rückzahlbar 2 Jahre nach Beendigung des Studiums. BAföG-Empfänger erhalten ein unverzinstes Studiendarlehen!
Eine ledige, kinderlose Person ist nach den Angaben des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ab einem Nettoeinkommen von 1260 Euro im Monat zur Rückzahlung verpflichtet. Die Rückzahlung erfolgt dann in der Regel in monatlichen Raten von 50, 100 oder 150€ .
Es existiert eine Übergangsregelung für bereits eingeschriebene Studierende
Diesen soll lediglich für vier Semester ein Darlehen gewährt werden, selbst wenn sie auf Grund hoher Semesterzahl oder anderer Gründe dafür nicht in Frage kämen ("Langzeitstudierende" werden nach dieser Übergangsregelung kein Darlehensanspruch haben, auch bei Nicht-EU-Ausländern wird es ein Darlehen meist nicht geben).
Wie hoch ist dann die Verschuldung von mir?
Laut Kommentar zum Studienbeitragsgesetz soll die Verschuldung 15.000€ bei BAföG-Empfängern nicht übersteigen.
Ob das so sein wird, darüber entscheidet letztendlich die Gebührenhöhe. Länder in denen Studiengebühren eingeführt worden sind, zeigen deutlich, dass es dort binnen weniger Jahre eine beträchtliche Erhöhung der Studiengebühren gegeben hat. Gehen wir einfach mal vom günstigsten Fall aus, dann fallen folgende Kosten an:
Bei einem 5 jährigen Studium (10 Semester) bei jeweils 500€ Gebühr, sind das ein Kredit von 5000€ zuzüglich Zinsen.
Nach fünf Jahren betragen die Zinsen bei einem Zinssatz von 7,5 Prozent 1875€, die je nachdem wie lange die Rückzahlung dauert entsprechend steigen.
Bei 50€ Rückzahlung pro Monat, zahlt man 8 Jahre und 4 Monate nur für seine Kreditsumme von 5000€ ab. Hinzu kommen dann noch die Zinsen, die zu tilgen sind.
Bei den Studienkosten darf man auch die Einschreibgebühren von ca. 200€ pro Semester ab dem WS 2006/07 nicht vergessen. Das macht also weitere Kosten von 2000€ in 5 Jahren.
Bekomme ich eine Gebührenbefreiung, wenn ich ein Kind habe?
Ja und zwar für maximal 6 Semester je Kind. Das Guthaben wird allerdings nur einmal je Kind gewährt und kann zwischen den Eltern, sofern beide an einer hessischen Hochschule studieren, aufgeteilt werden. Grundbedingung ist, dass das Kind "zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" (§ 6 des Gesetzes). Die Befreiung wird auf Antrag gewährt. Die Befreiung gilt sowohl für den Grundstudienbeitrag als auch für den Langzeitstudienbeitrag.
Gibt es noch eine Gebührenbefreiung?
Ja. Es sollen maximal 10 Prozent der Studierenden für besondere Leistungen von der Gebührenerhebung befreit werden können. Grundlage hierfür sind überdurchschnittliche schulische Leistungen oder überdurchschnittliche Leistungen, die im Studium erbracht werden.
Was müssen ausländische Studierende zahlen?
Für ausländische Studierende gelten die gleichen Studiengebühren wie für deutsche Studierende. Also 500€ pro Semester Grundstudienbeitrag.
Die Landesregierung behauptet, dass durch die Einführung von Studiengebühren eine "Gerechtigkeitslücke" geschlossen würde. Da Nichtakademiker die Ausbildung von Akademikern finanzieren würden. Stimmt das?
Nein! Die Behauptung der Landesregierung durch die "Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung eine Gerechtigkeitslücke zu schließen" ist nichts weiter als eine politische Lüge.
Wer immer noch behauptet wie die Landesregierung, dass "gegenwärtig der überwiegende Bevölkerungsteil der Nichtakademiker über die Steuern das Studium von Akademikern bezahlt", der nimmt wissenschaftliche Fakten, die diese These schlichtweg als Mythos bezeichnen, bewusst nicht zur Kenntnis. Schon im Jahr 2000 hat das wissenschaftliche Gutachten "Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland" , das im Auftrag des Deutschen Studentenwerks von Prof. Dr. Richard Sturn und Dr. Gerhard Wohlfahrt von der Universität Graz erstellt wurde, eindeutig belegt, dass Akademiker "bei gleichem Gegenwartswert der Lebenseinkommen wesentlich mehr Steuern als Nichtakademiker bezahlen". Das Gutachten geht von einem entgangenen Glättungsvorteil zu Lasten der Akademiker von 16.000 - 41.000 Euro aus.
Das Gutachten belegt ebenfalls eindeutig: "Der niedrigen Einkommensschicht kommt, ebenso wie den mittleren Einkommensschichten, mehr von den höheren Bildungsausgaben zugute als sie zur Finanzierung beitragen. Nur die oberste Einkommensschicht mit Haushaltsnettoeinkommen von über DM 5000 (2600 Euro) ist Nettoverlierer der öffentlichen Finanzierung von Hochschulbildung... Offensichtlich könnte sich diese (oberste) Einkommensschicht bei einer Umstellung auf eine marktkonforme Gebührenfinanzierung besser stellen".
Das Gutachten belegt nach Ansicht des AStA Kassel damit also eindeutig, dass das derzeitige gebührenfreie Hochschulsystem zu einer Umverteilung von Reich zu Arm führt. Damit ist die Gebührenfreiheit das sozial gerechteste Hochschulsystem. Ein marktkonformes Studiengebührenmodell, wie es die hessische CDU-Landesregierung will, führt dagegen zu einer Umverteilung von Arm zu Reich, ist also gnadenlos unsozial.
Ist das Steuerfinanzierte Hochschulsystem Deutschlands sozial ungerecht?
Nein. Im Gegenteil es ist gerecht. Vermögende bezahlen mehr ein, als sie heraus bekommen. Die mittleren und unteren Einkommen erhalten mehr. Es findet also eine Umverteilung von Arm zu reich statt. Das wissenschaftliche Gutachten "Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland", das im Auftrag des Deutschen Studentenwerks von Prof. Dr. Richard Sturn und Dr. Gerhard Wohlfahrt von der Universität Graz erstellt wurde, belegt ebenfalls eindeutig: "Der niedrigen Einkommensschicht kommt, ebenso wie den mittleren Einkommensschichten, mehr von den höheren Bildungsausgaben zugute als sie zur Finanzierung beitragen. Nur die oberste Einkommensschicht mit Haushaltsnettoeinkommen von über DM 5000 (2600 Euro) ist Nettoverlierer der öffentlichen Finanzierung von Hochschulbildung... Offensichtlich könnte sich diese (oberste) Einkommensschicht bei einer Umstellung auf eine marktkonforme Gebührenfinanzierung besser stellen". Fazit: Das derzeitige gebührenfreie Hochschulsystem ist das einzige System, das sozial gerecht ist. Gebühren sind unsozial.
Sind Studiengebühren gerecht?
Nein. Sie belasten die armen und mittleren Einkommen beträchtlich, während sie den Reichen nichts ausmachen. Auch bei Aufnahme von Krediten starten die armen und mittleren Einkommen mit beträchtlichen Schulden in eine ungewisse Berufszukunft, während die Reichen keine Kredite aufnehmen brauchen. Insbesondere Sozialwissenschaftler und Geisteswissenschaftler haben oftmals schlechte Berufsaussichten. Aber auch Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieure unterliegen erheblichen Konjunkturproblemen. Bei 5 Millionen Arbeitslosen kann man generell nicht von einer gesicherten Existenz durch ein Studium ausgehen.
Ein Meister muss seine Ausbildung bezahlen. Kann man das mit einem Studium vergleichen?
Nein. Denn bei einem Studium handelt es sich in den meisten Fällen um eine berufliche Erstausbildung für die ein Studierender kein Geld erhält, sondern seinen kompletten Lebensbedarf selber finanzieren darf. Diese Ausbildung ist also eher mit einem Lehrling vergleichbar und diese werden für ihre Ausbildung bezahlt. Ein Meister ist ein "Großer Befähigungsnachweis" im Handwerk. Eine mittelalterliche Tradition, manche sagen auch eine Auflage oder Schikane, die eine Zusatzqualifikation darstellt. Sie ist in einigen Branchen erforderlich um einen Handwerksbetrieb führen zu können. Sie wird in der Regel neben dem schon ausgeübten Beruf vollzogen. Dafür gibt es übrigens auch Meister-Bafög. Hier kann man am ehesten einen Vergleich mit einer teuren Hochschulzusatzqualifikation machen. Im übrigen verdienen Meister oft weitaus mehr, als so mancher Akademiker.
Haben Akademiker durch ihr Studium reale Geldverluste?
Ja!
Schon im Jahr 2000 hat das wissenschaftliche Gutachten "Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland", das im Auftrag des Deutschen Studentenwerks von Prof. Dr. Richard Sturn und Dr. Gerhard Wohlfahrt von der Universität Graz erstellt wurde, eindeutig belegt, dass Akademiker "bei gleichem Gegenwartswert der Lebenseinkommen wesentlich mehr Steuern als Nichtakademiker bezahlen". Das Gutachten geht von einem entgangenen Glättungsvorteil zu Lasten der Akademiker von 16.000 - 41.000 Euro aus und zwar bei einem vierjährigen Studium. Je länger das Studium, desto höher auch die Verluste. Nur ein Beispiel zum Glättungsverlust: Wer studiert, der kann keine Beiträge zur Rente bezahlen. Je weniger Jahre ich in die Rentenkasse einzahle oder/und eine private Vorsorge betreibe, desto weniger habe ich im Alter.
Wie hoch ist der Anteil der Studierenden aus armen und vermögenden Familien in Deutschland ?
Laut 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks steigt seit 1982 der Anteil der Studierenden, die aus der sozialen Herkunftsgruppe "hoch" kommen kontinuierlich an, während der Anteil der Studierenden aus den sozialen Gruppen "gehoben", "mittel" und "niedrig" kontinuierlich sinkt. 1982 kamen 17 Prozent der Studierenden aus der sozialen Gruppe "hoch", 26 Prozent aus der sozialen Gruppe "gehoben", 34 Prozent aus der sozialen Gruppe "mittel" und 23 Prozent aus der sozialen Gruppe "niedrig". 2003 kamen 37 Prozent der Studierenden aus der Gruppe "hoch", 24 Prozent aus der Gruppe "gehoben", 27 Prozent aus der Gruppe "mittel" und 12 Prozent aus der Gruppe "niedrig". Die Ursachen hierfür liegen in immer höheren Studienkosten, die nicht unerheblich durch immer weniger staatliche Hilfen, z.B. jahrelange Einfrierung des Bafög, zu niedrige und teils ungerechte Bafög-Bemessungsgrenzen, Senkung der Anrechnungszeiten für die Rente, bestehen und in der mittlerweile unsicheren beruflichen Zukunft für Akademiker. Das Studium ist eine Abwägung von Chancen und Risiken. Wen ein jahrelanges entbehrungsreiches Studium damit endet, dass man am Ende zu den 4,5 Millionen Arbeitslosen in Deutschland gehört, dann erhöht dieses bei bildungsfernen und finanzschwächeren Herkunftsgruppen nicht die Bereitschaft Gelder in ein Studium zu investieren, die man im Gegensatz zu vermögenden Schichten nur sehr wenig hat. Studiengebühren werden diese Situation noch deutlich verschärfen. Sie erhöhen die individuelle finanzielle Belastung deutlich. Schon jetzt sind laut 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) Studierende der beiden unteren Herkunftsmilieus deutlich stärker vertreten bei den Langzeitstudierenden an Universitäten (mindestens 13. Semester im Erststudium), als es ihrem Anteil an im Erststudium Immatrikulierten entspricht. Ursachen hierfür sind laut DSW u.a. Selbstfinanzierung, Erwerbstätigkeit neben dem Studium und Auslaufen der Bafög-Förderung.
Das heißt, wer arm ist, studiert jetzt schon weniger und wenn er studiert, studiert er deutlich länger als Kinder aus reichem Elternhaus. Diese Studierenden werden von Studiengebühren besonders hart getroffen, da ihre komplette Finanzplanung durch die Studiengebühren über den Haufen geworfen wird.